Entstehung

Am 31.3.1998 erscheint der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Integrierte Kriminalpolitik" mit Vorschlägen zu einer vernetzten Zusammenarbeit in der Straffälligenhilfe in NRW.

In NRW sollen sich die in der freien Straffälligenhilfe Tätigen mit den ambulanten und stationären sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe und JVA) vernetzen. Ausgangspunkt war die Koalitionsvereinbarung NRW zwischen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 1.7.1995.

Im November 2000 wurde in Bielefeld der "Koordinierungskreis Straffälligenhilfe" durch den Verein zur Förderung der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe gegründet.

In folgenden Workshops wurde deutlich, dass "Vernetzung in Leitungsverantwortung liegt" und sich "systematisch unter Beteiligung der Institutionen vollzieht". Diese Erkenntnis führte im Dezember 2003 zur Gründung einer Arbeitsgruppe von Leitungsverantwortlichen, die eine Rahmenkonzeption für das Netzwerk erarbeiteten. Am 25.11.2005 wurde das Rahmenkonzept in einer öffentlichen Veranstaltung unter Beteiligung eines Vertreters des Justizministerium NRW vorgestellt und wenige Wochen später von allen beteiligten Institutionen ratifiziert.

Seitdem gibt es in Bielefeld die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den freien und staatlichen Trägern der Straffälligenhilfe.

Viele Jahre üben wir uns nun in Kooperation und stellen fest:

•  Zusammenarbeit im Netzwerk ist weitgehend selbstverständlich.
•  Verbindliche Einzelfallkooperation findet statt.
•  Vorurteile und schädliche Konkurrenzen sind beseitigt.
•  Die Klienten erhalten vernetzte und in der Regel qualitativ bessere Hilfsangebote.

Unser Fazit: "...und es geht doch, und das sogar immer besser!"