Gremien

Koordinierungskreis

Ein kontinuierlich arbeitendes Gremium wird mit der strategischen Koordination des Netz-werkes und dessen Weiterentwicklung beauftragt. Dieses setzt sich aus je einer Vertretung und einer Stellvertretung der im Netzwerk vertretenen Behörden und Institutionenzusammen. Die Mandatsträger und deren Vertretungen werden namentlich benannt. Eine feldbezogene Stimmenkumulation ist möglich. Die beteiligten Institutionen ziehen das Gremium vor der Veränderung bestehender, der Umsetzung neuer Maßnahmen und bei Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Rahmen-konzepts zu Rate. Die Mitglieder des Gremiums vertreten in einem festzulegenden Rahmen ihre Institutionen. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.

Aufgabe des Gremiums ist die Erhebung und einvernehmliche Feststellung von Hilfebedarfen und zu bearbeitenden Problemstellungen, die konzeptionelle Beratung der Institutionen und die kriminal- und sozialpolitische Einflussnahme. Der Koordinierungskreis stellt den Kontakt zu den örtlichen Gerichten und zur Staatsanwaltschaft her und strebt eine Zusammenarbeit auf verbindlicher Grundlage an.

Der Koordinierungskreis kann operative Arbeitskreise einrichten, die sich bspw. mit Fragen der

•  Kommunikation und Information
•  Konzept- oder Projektentwicklung
•  Qualitätsentwicklung und sicherung

beschäftigen. Die kooperierenden Einrichtungen stellen hierfür personelle Ressourcen zur Verfügung.

Beirat

Die Aufgabe des Beirates ist es, dem Auftrag der Resozialisierung und Rückfallvermeidung mehr öffentliches Interesse und Gewicht zu verschaffen.

Den Vorsitz des Beirates übernimmt eine geeignete Person des öffentlichen Lebens. Aus der Runde der ratifizierenden Institutionen wird jeweils eine Vertretung aus den staatlichen und den nichtstaatlichen Institutionen in den Beirat entsandt. Ergänzt wird der Beirat um eine ständige Vertretung aus dem Koordinierungskreis.